Selbstständige sind in besonderem Maße von Altersarmut bedroht. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, das zu ändern.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht es schwarz auf weiß: Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, soll eine „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht“ eingeführt werden. Auch wenn es aktuell noch keinen konkreten Beschluss, geschweige denn ein konkretes Konzept dazu gibt, ist der Hintergrund doch klar: Viele Selbstständige und Freiberufler vernachlässigen die eigene Altersvorsorge.
Insofern ist es gut und richtig, wenn sich die Politik dieses Themas annimmt. Ob dafür allerdings eine gesetzliche Regelung allein der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden. Denn eine standardisierte staatliche Altersvorsorge wird den individuellen Bedürfnissen der selbstständig Arbeitenden in der Regel nicht gerecht. Besser ist es, Eigeninitiative zu ergreifen und sich entsprechend professionelle Beratungshilfe zu holen.
Denn das Thema geht viele an. Nach Angaben der Gesetzlichen Rentenversicherung sind rund drei Millionen Selbstständige aktuell nicht in einem Rentensystem pflichtversichert. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Selbstständige stark eingespannt mit ihrer Arbeit sind und zudem über wenige bis gar keine finanziellen Rücklagen verfügen. Die Vorsorge, die bei Angestellten vom Arbeitgeber mitgetragen und organisiert wird, bleibt dann oft auf der Strecke.
Auf Grundsicherung angewiesen
Nur die wenigsten zahlen regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Die Folge: Schon heute sind viele Selbstständige im Alter auf die Grundsicherung des Staates angewiesen. Insofern erscheint das Vorhaben der Regierungskoalition eine logische Konsequenz. Doch wie auch immer das Modell der Alterssicherung für Selbstständige aussieht: Es ist nicht gewährleistet, dass das Geld im Alter wirklich reicht.
Viel wichtiger ist es stattdessen, auf die individuelle Situation des Einzelnen einzugehen und dann mit Hilfe einer umfassenden Finanzplanung die Weichen richtig zu stellen. Tatsächlich ist es so, dass Selbstständige eine Vielzahl an Möglichkeiten haben, für das Alter vorzusorgen. So bietet zum Beispiel die über Steuervorteile staatlich geförderte Rürup-Rente eine Basisabsicherung für diese Berufsgruppe. Aber auch das staatlich geförderte Riester-Sparen steht ihnen unter bestimmten Umständen offen. Dann nämlich, wenn sie mit einem unmittelbar Riester-Berechtigten verheiratet sind.
Versorgungswerk-Leistungen unter die Lupe nehmen
Interessant ist auch die Frage, wo Freiberufler und Selbstständige investieren sollten – zum Beispiel sicherheitsorientiert oder eher am Aktienmarkt. Bei solchen Fragestellungen rückt der umfassende Blick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das Anlageziel sowie die Risikoeinstellung des Einzelnen in den Mittelpunkt. Ein Aspekt, bei dem professionelle Finanzplaner wichtige Hilfestellung leisten können. Das gilt auch für die Frage, ob das, was diese Berufsgruppe in ihr berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, ausreichend ist. Oder, wie sie die passende Kranken- und Pflegeversicherung finden oder welche sonstigen Vorkehrungen – wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sie treffen sollten.
Aus unserer Sicht ist es zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Staat Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet. Aber ausreichend ist das nicht. Schließlich haben Selbstständige und Freiberufler oft ganz andere Bedürfnisse als Festangestellte. Eine über eine solche Pflichtvorsorge hinausgehende und individuelle Finanzplanung ist deshalb gerade bei Freiberuflern unerlässlich.
Qualifizierte Finanzfachleute können dieser Berufsgruppe die speziellen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, darlegen und bedarfsgerecht einen Finanzplan erarbeiten, der die größten Risiken absichert und unter Einbeziehung des vorhandenen Vermögens und der persönlichen Lebenssituation auch eine ausreichende Rente im Alter ermöglicht.