Die finanzielle Vorsorge ist ein wichtiger Aspekt bei der langfristigen Finanzplanung. Doch ein wichtiges Puzzlestück fehlt bei vielen Verbrauchern. Dabei ist die Umsetzung eigentlich ganz leicht.
Plötzlicher Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder die schleichende Demenz: Es gibt viele Gründe für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Vielleicht kennen Sie auch solche tragischen Fälle aus Ihrem Bekannten- oder sogar Familienkreis. Klar ist: Dann kommt einiges auf die Angehörigen zu. Enorme psychische Belastungen und eventuell finanzielle Probleme.
Hilfreich ist es, wenn im Vorfeld an eine wichtige Entscheidung gedacht wurde: an eine Vorsorgevollmacht. Mit dem Dokument beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in finanziellen Fragen stellvertretend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Denn es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass in solchen Fällen die Familie alles regeln kann. Im Gegenteil: Im schlimmsten Fall kommen die Angehörigen nicht einmal an Bankkonten, Versicherungsleistungen oder an das Depot ohne Probleme heran.
Die Gesetzeslage ist vielmehr so, dass sobald eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, ein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, der die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt. Und selbst der Ehepartner darf dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches im Namen des Erkrankten übernehmen. Denn Ehepartner sind nicht gesetzliche Vertreter des jeweils anderen.
Person des Vertrauens handelt stellvertretend
Dieses Szenario lässt sich jedoch verhindern. Ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung muss deshalb die Vorsorge sein für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann. Und es ist damit neben den testamentarischen Verfügungen das häufig fehlende Puzzleteil zu einem funktionierenden und vollständigen Finanzplan.
Welche große Bedeutung das Thema hat, verdeutlicht eine Umfrage, die die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) im vergangenen Jahr an einer Universitätsklinik in Hamburg unter knapp 1.000 Patienten durchgeführt hat. Demnach hat nur jeder zweite Notfallpatient entweder eine Patientenverfügung oder zumindest eine Vorsorgevollmacht. Und selbst wenn ein Formular vorhanden war, waren viele von ihnen fehlerhaft erstellt.
Tabuthema jetzt angehen
Mit dem Vorsorgedokument legen alleine Sie als Verfasser fest, was Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf oder was nicht. Das Dokument kann in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein – und es kann in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können.
Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass nur die allerwenigsten Verbraucher sich mit der Thematik beschäftigen wollen – sei es aus Unwissenheit oder der Ansicht, „mir wird so schnell nichts passieren“. Um die Interessen des Einzelnen und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde Hände zu legen, bedarf es also einer Vollmacht. Nur mit einem solchen Dokument lässt sich verhindern, dass Gerichte darüber entscheiden, wer einen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit betreut und vertritt.
Über Konsequenzen bewusst sein
Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, die die Dienste der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals in Anspruch nehmen. Sie helfen, wenn nötig mit fachlicher Unterstützung von Notaren und Rechtsanwälten, die finanzielle Vorsorge für alle Eventualitäten aufzustellen. Tatsächlich dürfte den wenigsten bekannt sein, welche Fallstricke es bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten gilt. Und jeder sollte sich auch der weitreichenden Konsequenzen bewusst sein, einer Person des Vertrauens die Kontrolle über die eigenen finanziellen Angelegenheiten zu übertragen. Deshalb macht es Sinn, sich professionelle Unterstützung zu holen.