Zu teuer, zu komplex, zu wenig renditeträchtig – das sind nur einige der Kritikpunkte an der Riester-Rente. Nehmen Sie allein die Berechnung des Mindesteigenbeitrags. Die war bislang hochkomplex und individuell unterschiedlich, weil sie einkommensabhängig war. Also kaum nachvollziehbar. Dazu kam die Beitragsgarantie, eines der Hauptprobleme. Denn Garantien sind teuer und gehen direkt zu Lasten der Rendite. Neben den zu hohen Kosten ein Grund, warum sich die Riester-Rente oft nicht rechnete. Diese zu reformieren war deshalb seit Langem überfällig. Das von der Bundesregierung beschlossene Altersvorsorgedepot, das ab 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Riester-Rente ersetzen soll, ist deshalb ein begrüßenswerter und richtiger Schritt.
Verzicht auf Garantien möglich
Im Kern sollen mit dieser Reform die genannten strukturellen Probleme beseitigt werden. Und das ist dem Gesetzgeber auch durchaus gelungen. Künftig beträgt der Mindestbeitrag 120 Euro und die Förderung liegt dann bei 30 Cent pro gespartem Euro – das ist einfach und für jeden nachvollziehbar. Zudem besteht für Sparer zwar weiter die Möglichkeit, 80- und 100-prozentige Garantieprodukte zu wählen. Aber auch der komplette Verzicht auf Garantien ist möglich – vor allem für Sparer, die langfristig einzahlen und ansparen wollen, ist diese Variante sinnvoll. Damit eröffnet die neue Regelung deutlich mehr Wahlmöglichkeiten und sehr viel mehr Flexibilität.
Ein weiterer positiv hervorzuhebender Aspekt ist die Kostendeckelung bei den Produkten. Denn hohe Kosten – das entspricht dem Kritikpunkt, dass die Riester-Produkte häufig zu teuer waren – gehen ebenfalls zu Lasten der Rendite. Konkret sind die Kosten beim neuen Standarddepot effektiv auf maximal 1,0 Prozent begrenzt, was auch dem internationalen Standard entspricht. Damit besteht die Chance, den Ertrag der Anlage nachhaltig zu verbessern. Positiv hervorzuheben ist schließlich auch, dass die Möglichkeit besteht, ein Standarddepot online abzuschließen. Etwas, was im Zeitalter der Digitalisierung ohne Frage zeitgemäß und ein Muss ist.
Beratungsstandards müssen gestärkt werden
Aus Beratungssicht kann der Schritt ebenfalls als positiv erachtet werden. Denn die geplanten Änderungen dürften die tägliche Beratungspraxis erheblich vereinfachen, während die höhere Flexibilität Beratern die Chance bietet, künftig sehr viel individueller auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden eingehen und Produkte besser an die persönliche Risikoneigung anpassen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass Anlegern damit auch eine sehr viel größere Produktpalette zugänglich wird. Deshalb wird eine qualifizierte Beratung wichtiger. Anlageberater müssen in der Lage sein, zu erläutern, was es bedeutet, ohne Garantie zu investieren, welche Auswirkungen eine 80-Prozent-Garantie hat und sie müssen in der Lage sein, das Langlebigkeitsrisiko bei Auszahlungsplänen zu kommunizieren.
Die damit verbundenen Risiken zu erläutern, wird komplexer. Der FPSB Deutschland fordert deshalb schon seit Langem Mindestberatungsstandards einzuführen, die eine qualifizierte Risikoprofilerstellung, umfassende Aufklärung über Langlebigkeitsrisiken und eine ordnungsgemäße Dokumentation der Produkteignung vorsehen. Das gilt umso mehr, da die geplanten Übergangsregelungen für Bestandsverträge zwar grundsätzlich kundenfreundlich, jedoch auch komplex sind. Die automatische Umstellung bei Neuabschlüssen ab 2027 wird zu Beratungssituationen führen, in denen Kunden mit unterschiedlichen Fördersystemen jonglieren müssen.
Langlebigkeitsrisiko nicht ausreichend berücksichtigt
Es gibt nach Ansicht des FPSB Deutschland aber noch einen weiteren Punkt, wo die Reform verbesserungsbedürftig ist. Denn laut der verabschiedeten Regelung müssen Auszahlungspläne nur bis zum 85. Lebensjahr laufen. Dies kann angesichts der steigenden Lebenserwartung problematisch werden. Heute erreichen bereits 50 Prozent der 65jährigen Frauen ein Alter von über 85 Jahren, bei Männern sind es etwa 40 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein Partner eines Ehepaares 90 Jahre oder älter wird, liegt bei über 60 Prozent. Deshalb sollte – aus fachlicher Sicht – auch die Mindestablaufzeit angepasst werden. Der FPSB Deutschland empfiehlt eine Anhebung auf 95 Jahre oder die Einführung einer verpflichtenden Langlebigkeitsreserve. Denn ist das Geld zu früh aufgebraucht, besteht ein erhöhtes Altersarmut in den verbleibenden Lebensjahren.
Fazit: Insgesamt dürfte die Reform der privaten Altersvorsorge neuen Schwung verleihen. Insbesondere die Kostenreduzierung, die Vereinfachung der Förderung und die Möglichkeit, auf Garantien zu verzichten, stellen wichtige positive Entwicklungen dar. Aus Sicht der Kunden sind gute Beratungsprozesse aber eine entscheidende Voraussetzung für eine verbrauchergerechte Beratung. Parallel zu dieser Reform auch die Beratungsstandards in Deutschland zu stärken, wäre deshalb ein wichtiger Schritt und eine wertvolle Hilfestellung für die Sparer hierzulande.




