Wer Geld in Aktien investiert, kommt an der Steuer nicht vorbei. Bei 25 Prozent liegt die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und sonstige Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Und das gilt nicht nur für Einzelaktien, sondern auch für Aktienfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs). Das ist immer dann ein Thema für Anleger, wenn sie eine Aktie oder einen ETF verkaufen. Denn von jedem Kursgewinn geht die Abgeltungssteuer weg, was die Rentabilität der Anlage einschränkt. Deshalb suchen private Investoren immer wieder nach Möglichkeiten, um ihre Steuerlast bei der Geldanlage zu senken.
Deutlich niedrigere Steuer auf Kursgewinne
Eine Alternative, die oftmals empfohlen wird, ist, die Depotwerte nicht privat zu führen, sondern an eine eigens dafür gegründete GmbH zu übertragen. Etwas, was im ersten Augenblick sehr reizvoll klingt. Denn Kursgewinne, die in einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt zum Beispiel bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent. Nicht ganz so groß ist zwar der Vorteil bei Aktienfonds oder ETFs, hier spricht man in diesem Zusammenhang auch von Teilfreistellung, aber auch hier fällt die Besteuerung realisierter Kursgewinne niedriger aus als im privaten Wertpapierdepot. Gerade für ETFs, die börsentäglich und schnell handelbar sind und womit sich kurzfristige Kursbewegungen deshalb gut ausnutzen lassen, erscheint das interessant.
Denn bei realisierten Kursgewinnen und der anschließenden Reinvestition des Betrages fällt – anders als bei einem privaten Depot – eben keine Abgeltungsteuer an. Damit kann man einen höheren Betrag für sich arbeiten lassen, da das Geld ohne diesen steuerlichen Abzug reinvestiert werden kann. Damit ergibt sich langfristig ein Zinseszinseffekt, der sich sehr positiv in der Wertentwicklung eines Portfolios bemerkbar macht. Gerade Investoren mit einem größeren Vermögen, die zudem viel handeln und langfristig ihr Geld schwerpunktmäßig in wachstumsstarke Titel investieren, können aus diesem Grund von einer solchen Lösung profitieren. Dazu kommt: Wird das angesparte Kapital dann im Rentenalter ausgezahlt, dann profitiert der Anleger, wenn er sonst keine Einkünfte hat, von einer niedrigeren Besteuerung.
GmbH-Lösung nicht immer von Vorteil
Doch ganz so einfach ist es tatsächlich nicht. Denn nicht in jedem Fall ist dieser Weg zu empfehlen, wesentlich ist die Ausgangssituation und sind die Ziele der Kunden. Die erste Herausforderung beginnt bereits beim Übertrag der Depotwerte in die GmbH. Dieser erste Schritt kommt – unabhängig davon, ob jemand seine Bestände erst verkauft und dann in die GmbH einbringt oder direkt dorthin überträgt – nämlich immer einem Verkauf gleich. Und das bedeutet, dass die dabei realisierten Kursgewinne – auch beim direkten Depotübertrag in die GmbH – der Abgeltungsteuer unterliegen. Deshalb sollte man ganz grundsätzlich beachten: Je niedriger die bisherigen Gewinne, umso eher lohnt sich die Übertragung. Sind die bisher erzielten Kursgewinne dagegen sehr hoch, ist es fraglich, ob das ein profitables Vorgehen ist. Wenn man Liquidität einbringt und dann kauft, entsteht die zuvor beschriebene Problematik nicht.
Während eine GmbH-Lösung für jemanden der viel handelt vorteilhaft erscheint, hier ist auf die niedrigere Besteuerung der realisierten Werteigerungen zu verweisen, ist das bei einer Buy-and-hold-Strategie, bei der Wertpapiere gekauft und sehr lange gehalten werden, ebenfalls fraglich. Und auch bei Anlegern, die schwerpunktmäßig eine Dividendenstrategie verfolgen, und die Erträge im Privatvermögen benötigen, sieht es anders aus. Der entscheidende Punkt ist hier: Dividendenerträge sind in der Regel in einer GmbH nicht begünstigt.
Sowohl die Form der Investition (natürliche Person oder juristische Person) als auch die konkrete Anlagestrategie wirken sich in steuerlicher Hinsicht zusammenfassend auf das Ergebnis der Kapitalanlage aus.
Vor- und Nachteile genau abwägen
Zwar kann die GmbH-Lösung bei der Weitergabe des Vermögens Vorteile bringen. Nicht vergessen darf man aber, dass mit der Depotführung in einer GmbH höhere Verwaltungskosten und ein höherer administrativer Aufwand verbunden sind, wobei die höheren Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Wie meist bei der Geldanlage gibt es also auch nicht den einen Weg, der für alle passt. Vielmehr kommt es auf die jeweilige Situation des Einzelnen an. Des Weiteren muss man berücksichtigen, wenn man Erträge dann wiederum ins Privatvermögen ausschütten möchte, wird ebenfalls auf die Erträge Abgeltungsteuer fällig. Somit sind die Zielvorstellungen des Kunden entscheidend. Häufig kann man die GmbH ertragsteuerlich optimierend als Spardose nutzen, wenn man insbesondere an die geringe Besteuerung der Wertsteigerungen denkt.
Eine GmbH kann die Vermögensverwaltungskosten vollumfänglich geltend machen. Ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die in Rechnung gestellte Vorsteuer zum durchlaufenden Posten und belastet das Ergebnis der Vermögensanlage nicht zusätzlich. In der direkten Aktienanlage (Einzeltitel) steht der GmbH das sog. Beteiligungsprivileg zu, das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 %. Soweit die Anlage indirekt über ein Fondsvehikel erfolgt, steht der GmbH als Anleger stattdessen – abhängig von der Aktienquote innerhalb des Fonds – ggf. eine Teilfreistellung zu, für die Körperschaftsteuer bis zu 80 %.
Investiert eine natürliche Person direkt in Einzeltitel, kann sie grundsätzlich die Vermögensverwaltungsgebühr (inkl. Umsatzsteuer) nicht (direkt) steuerlich geltend machen. Bei Vereinbarung einer sog. All-In-Fee hingegen ist es grundsätzlich möglich, bis zu 50 % dieser Kosten steuerlich dadurch in Abzug zu bringen, indem es zu einer entsprechenden Dotierung des allgemeinen Verlustverrechnungstopfs kommt. Im Direktmandat unterliegt der Investor ausschließlich der Abgeltungsbesteuerung.
Aus diesem Grund kann es sich auch hier lohnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals. Sie genießen nachweislich die beste Ausbildung im Bereich Finanzplanung und können mit Hilfe von Szenarioanalysen genau durchkalkulieren, in welchen Fällen eine Depotübertragung in eine GmbH Vorteile bringt und in welchen nicht.




