2.068 Euro – so hoch ist der Eigenanteil, den Pflegebedürftige hierzulande durchschnittlich im Monat für die Betreuung im Heim zahlen müssen. Das hat der Verband der Ersatzkassen ausgerechnet. Das sind 128 Euro mehr als Anfang vergangenen Jahres. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bei diesem Betrag bereits berücksichtigt.
Das zeigt: Pflege wird immer teurer. In einigen Bundesländer müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sogar noch deutlich mehr zahlen: Im Vergleich am teuersten sind Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit nun durchschnittlich 2.460 Euro pro Monat.
Ob Pflege im Heim oder zuhause – die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der anfallenden Kosten für Pflegeleistungen von den Betroffenen selbst beziehungsweise von deren Familienangehörigen bestritten werden müssen. Hinzu kommen oft weitere finanzielle Erfordernisse wie etwa Aufwendungen für Mobilität oder Umbaumaßnahmen der Wohnung.
Keine Vollkaskoversicherung
Leider denken immer noch viele Verbraucher hierzulande, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegekosten in kompletter Höhe übernimmt. Doch das ist ein Irrglaube. Die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst und auch deren Familien tragen.
Das kann sogar so weit gehen, dass selbst Enkel zur Kasse gebeten werden. So entschied das Oberlandesgericht Celle im vergangenen Jahr in einem konkreten Fall (13.02.2020, Az. 6 U 76/19), dass Enkel Geldgeschenke der Oma aus den vergangenen zehn Jahren zurückgeben mussten, weil die alte Dame vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden musste, die anteiligen Kosten dafür aber nicht zahlen konnte.
Dem Urteil zufolge stellen über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine „privilegierten Schenkungen“ im Sinne von § 534 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Somit kann der Sozialhilfeträger das Geld zurückfordern, wenn der Schenker selbst pflegebedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht.
Finanzielles Extrabudget notwendig
Die Entscheidung der Richter verdeutlich einmal mehr: Es ist sinnvoll, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. Hohe Sparleistungen sind erforderlich, damit bei der Pflege keine Versorgungslücke entsteht. Denn nur die wenigsten Menschen hierzulande besitzen so viel Kapital, um die privaten Pflegekosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können.
Wichtig ist, sich so früh wie möglich mit dem Thema private Zusatzversicherung zu beschäftigen. Denn ob jung oder alt – die meisten Deutschen übersehen die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich aus einer Pflegesituation ergeben können. Das gilt umso mehr, da Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Alter eines Menschen eintreten kann. Wer jedoch zu spät Vorsorge trifft, muss mit sehr hohen Beiträgen rechnen. Allerdings gibt es am Markt eine Vielzahl an Tarifvarianten, weshalb es für den Bürger kaum möglich ist, selbst das Passende zu finden.
Wichtige Unterstützung leisten hier qualifizierten Fachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten unabhängigen CFP®-Professionals. Sie geben Auskunft darüber, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann und welche Produkte welche Vorteile bieten. Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten.
Ein wesentlicher Aspekt der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation. Zum Beispiel werden inflationäre Entwicklungen oder finanzielle Aufwendungen bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit simuliert.