Schon der bekannte Kommunikationswissenschaftler und Autor Paul Watzlawick wusste: Man kann nicht nicht kommunizieren. Auch in einer Verweigerung steckt eine Botschaft. Es bleibt nur die Frage, ob es sich dabei um die tatsächlich gewollte Botschaft handelt.
Genauso ist es bei der oftmals unüberwindlich scheinenden Hürde, sich mit der Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge zu beschäftigen. Das ist zunächst ja nicht weiter schlimm, weil es keinerlei Verpflichtung gibt, das zu tun.
Nur: Man kann nicht nicht entscheiden! Denn: Keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung. Leider nur selten die Beste…..
Für all diese Fälle hat der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen vorgesehen, die dann zur Geltung kommen. Dabei hat er es auch wirklich gut gemeint und versucht, eine allgemein als sinnvoll und fair empfundene Lösung vorzugeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gut gemeint noch lange nicht gut gemacht ist. Die gesetzliche Erbfolge beinhaltet einige erhebliche Nachteile, wie zum Beispiel Streit und Blockaden in Erbengemeinschaften aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge oder durch die ungewollte Mitbestimmung des Vormundschaftsgerichts im Familienbetrieb aufgrund minderjähriger Erben im Gesellschafterkreis.
Ein weiterer Aspekt ist, dass einfach jeder Mensch und jedes Vermögen anders ist. Die pauschale, gesetzliche Erbfolge liefert wertvolle Rahmenbedingungen, passt aber längst nicht optimal in jeder Situation und jeder Lebens-phase. Die Tatsache, dass gemäß einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in den letzten 70 Jahren das Nettogeldvermögen stetig gestiegen ist, zeigt deutlich, dass es sinnvoll ist, die Nachfolge des Familienvermögens nicht dem Zufall zu überlassen. Dadurch konnte mehr Vermögen in den Familien verbleiben und nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Deutsche Bundesbank, eigene Berechnungen – empirica gem. Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)
Was ist also zu tun?
Die gute Nachricht ist: gar nicht viel! Eigentlich ist nur ein winziger, emotionaler, erster Schritt erforderlich, nämlich die Akzeptanz der eigenen Endlichkeit, ohne sie mit einer Beschäftigung Selbiger herbeizureden. Also eigentlich ganz einfach. Oder doch nicht?
Nur weil man einen Risikofall plant, tritt er ja noch lange nicht ein. Ganz im Gegenteil: nur wer selber aktiv wird, kann gestalten und mögliche unerfreuliche Auswirkungen abmildern oder ganz ausschließen. Die Testierfreiheit liefert zahlreiche Möglichkeiten, einen wirklich individuellen, letzten Willen festzulegen. Aber was will ich denn überhaupt?
Im Dschungel der Komplexität – sowohl in den Zahlen als auch in den Emotionen
Hier liegt vielleicht tatsächlich noch eine weitere Hürde. Denn viele Möglichkeiten bedeuten auch immer Unsicherheit dabei, die richtige zu finden. Und die Vorteile des einen Weges mit denen des anderen gegeneinander abzuwägen.
Es gibt zahlreiche Spannungsfelder; nicht alle sind auf den ersten Blick erkennbar und nicht alle haben mit Steueroptimierung oder ökonomischen Interessen zu tun. Ausgehend von einer vertrauensvollen Position ist ein neutraler Blick von außen erhellend, klärend, hilfreich und entlastend.
Am Anfang steht Verstehen….
* ……der Menschen
Dies geschieht durch Vertrauen, Empathie und den richtigen Fragen; nämlich dem gezielten Hinterfragen der genannten Wünsche und Ziele. Was bedeutet „gerechte Erbaufteilung“ konkret für den anderen? Wie sieht die emotionale Bilanz neben der Vermögensbilanz aus?
* …..der Situation
Hier hilft nur vollständige Transparenz über alle Daten, Fakten und Verträge, abgerundet um die voraussichtlichen Bedürfnisse und notwendige Versorgung in der Zukunft.
* …..der Möglichkeiten
Derer gibt es zahlreiche. Nur welche passt aktuell am besten? Dazu gilt es, gegensätzliche Interessen gegeneinander abzuwägen, Notwendigkeiten zu definieren und zu priorisieren und Varianten gegenüberzustellen. Mit einer übersichtlichen Darstellung der wesentlichen Punkte in einer Entscheidungsmatrix fällt es leicht, bei der eigenen Entscheidung am Ende auch ein gutes Gefühl zu haben.
Ein Testament hilft an der Stelle dabei
* die eigenen Wünsche und die der Familie berücksichtigt zu wissen
* den Familienfrieden zu erhalten
* Vermögenswerte individuell zuzuordnen, z.B. durch entsprechende Vermächtnisse
* Zuwendungen an Personen vorzunehmen, die nicht Erben sind oder werden
* Erbengemeinschaften und damit mögliche Blockaden bei der Veräußerung von Vermögenswerten zu vermeiden
* besondere Wünsche zu berücksichtigen, z.B. durch Auflagen oder einer Begräbnisanordnung
* Vertrauenspersonen oder -institutionen zu bestimmen, die sich im Risikofall um die Abwicklung oder weitere Verwaltung des Vermögens kümmern (Testamentsvollstreckung)
* Ersatzerben bestimmen zu können u.v.m.
Disclaimer:
Bei den vorstehenden Ausführungen handelt es sich um eine reine Zusammenfassung und der vorliegenden Informationen und sowie sich ergebender Fragen aus einer logischen Einschätzung im Gesamtumfeld. Die Bündelung der Zwischenergebnisse zum Sachverhalt dient allein der Abwägung, Priorisierung und Entscheidungsfindung des Mandanten und stellt keine Empfehlung oder eigenständige Beratung dar.