Unternehmen nutzen sie vor allem für den internationalen Zahlungsverkehr, aber auch Privatanleger investieren dort immer wieder Geld: auf sogenannten Fremdwährungskonten. Während bei Unternehmen die Abwicklung von Devisengeschäften im Vordergrund steht, geht es bei privaten Investoren eher um die Diversifizierung des eigenen Portfolios in andere Währungen und auch um Zinsvorteile anderer Währungsräume. Das klingt zwar ganz einfach und simpel, allerdings sind mit Fremdwährungskonten und -anlagen auch Risiken und Fallstricke verbunden. Erinnern Sie sich zum Beispiel noch an die Finanzkrise, als Anleger auf Fremdwährungskonten setzten, um ein paar Prozentpunkte mehr an Zinsertrag zu bekommen. Als die dahinter stehenden Banken in Schwierigkeiten kamen, war zum Teil auch das Geld der Sparer weg.
Potenzielle Wechselkursverluste berücksichtigen
Aus diesem Grund gilt es besonders darauf zu achten, dass ein Fremdwährungskonto durch die europäische Einlagensicherung bis zur festgelegten Höhe in der entsprechenden Fremdwährung abgesichert ist. Es ist deshalb ratsam, sich die Bedingungen, die mit einem solchen Konto verknüpft sind, sehr genau durchzulesen. Ebenfalls zu bedenken gilt es, dass die Kurse von Währungen erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein können. Das gilt nicht nur bei exotischen Fremdwährungen, sondern auch den Hartwährungen wie dem US-Dollar oder dem Schweizer Franken. Zwar machen Anleger bei einer Aufwertung der Fremdwährung Währungsgewinne, verliert die fremde Währung aber stark an Wert, dann kann ein Zinsvorsprung auch schnell aufgezehrt sein.
Ebenfalls gewarnt seien Anleger übrigens vor dem Versuch, die künftige Entwicklung von Wechselkursen zu prognostizieren, um Währungsgewinne einzustreichen. Denn das gelingt selbst Profianlegern aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren in den seltensten Fällen. Und schließlich gilt es auch die steuerliche Behandlung von Fremdwährungskonten zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt hier, dass bei einem Kauf oder einem Verkauf von Wirtschaftsgütern in Fremdwährung die Anschaffungskosten und der Veräußerungserlös zum jeweiligen Stichtagskurs in Euro umzurechnen sind. Die gegebenenfalls steuerpflichtige Wertveränderung beinhaltet also den Kursgewinn oder -verlust in der Fremdwährung.
Zwei Regime – unverzinste und verzinste Fremdwährungsguthaben
Allerdings gab es im Jahr 2022 eine wichtige Änderung durch das Bundesfinanzministerium (BMF). Zuvor waren Fremdwährungsgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei, und zwar unabhängig davon, ob das Konto verzinst war oder nicht. Doch mit der Änderung fallen Gewinne aus verzinsten Fremdwährungsguthaben nun unter die Abgeltungsteuer. Nur noch Gewinne aus unverzinsten Fremdwährungsguthaben und aus verzinsten Zahlungsverkehrskonten sind gegebenenfalls als Spekulationsgeschäft nach § 23 EstG steuerpflichtig. Dagegen müssen Währungsgewinne und -verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinsten Kapitalforderung oder eines verzinsten Fremdwährungsguthabens künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EstG berücksichtigt werden.
Von dieser Regelung sind verzinste Festgeldanlagen sowie Darlehen in fremder Währung betroffen. Diese werden mit dem Kapitalertragssteuersatz in Höhe von 25 Prozent versteuert plus Solidaritätszuschlag. Bei unverzinsten Fremdwährungsguthaben hingegen bleiben mögliche Währungskursgewinne nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei. Nur innerhalb der Jahresfrist unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass die Banken für die Umstellung der IT eine Übergangsfrist bis Ende 2024 haben. Die Folge: Viele Kreditinstitute behalten bei Währungsgewinnen aus verzinsten Fremdwährungskonten die Abgeltungssteuer nicht ein. Zudem gibt es keine klare Definition für Zahlungsverkehrskonten, weshalb Anleger gezwungen sind zu prüfen, ob die erzielten Gewinne oder Verluste von verzinsten bzw. unverzinsten Fremdwährungskonten, die von der Bank nicht der Abgeltungssteuer unterworfen worden sind, im Rahmen der Veranlagung beim Finanzamt anzugeben sind.
Im Zweifelsfall professionelle Hilfe holen
Dass die Abgeltungsteuer nicht sofort abgezogen wird, stellt für den Kunden zwar einen Liquiditätsvorteil dar. Dem steht jedoch der Nachteil gegenüber, dass man in solchen Fällen in jedem Fall seinen Steuerberater kontaktieren sollte. Es ist für Anleger also wichtig, nicht nur auf die Vorzüge eines Fremdwährungskontos zu achten, sondern sich auch mit den damit verbundenen Risiken sowie mit den steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu beschäftigen. Es kann deshalb ratsam sein, sich bei der Diversifizierung des Portfolios nach verschiedenen Währungen den Rat eines erfahrenen Finanzexperten einzuholen. So kann ein professioneller Finanzplaner bei der Suche nach den richtigen Fremdwährungsanlagen helfen und genau Auskunft über Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten geben. Sollte sich die Eröffnung eines Fremdwährungskontos im Einzelfall eignen, kann er dabei unterstützen, einen seriösen Anbieter zu finden und die angesprochenen Fallstricke zu vermeiden.