Es ist ein großer Schritt und immer ein großer Tag im Leben: die Hochzeit. Doch auch wenn es romantisch sein soll, im Vorfeld gilt es ein paar Finanzfragen zu klären.
Natürlich gibt es vor jeder Hochzeit romantischere Gesprächsinhalte als das Thema Finanzen. Doch gerade Geld zählt zu den häufigsten Streitpunkten in einer Ehe, deshalb sollte man sich durchaus im Vorfeld darüber verständigen. Kommt es gar später zur Trennung, bringt dies stets erhebliche finanzielle Einschnitte mit sich und zwar meistens für beide Partner. Anstelle eines gemeinsamen Haushaltes gibt es schließlich dann wieder zwei Haushalte, die unabhängig voneinander finanziert werden müssen. Zudem müssen unter Umständen gemeinsame Kinder versorgt oder eine Immobilie abbezahlt werden. So unwichtig es vielleicht zu diesem Zeitpunkt noch erscheint, es ist dringend anzuraten, sich über die Finanzen vor einer Eheschließung Gedanken zu machen.
Dazu gehört zunächst die Frage, ob man nach der Hochzeit eine gemeinsame Kasse haben möchte oder ob sich jeder ein gewisses Maß an Selbständigkeit bewahrt. Eine Möglichkeit ist es folglich, einen großen Topf zu haben, also ein Konto, wo alles Geld hinfließt – egal, wer wieviel verdient. Und daraus wird dann alles bezahlt. Ein Weg, der sicherlich schön klingt, man heiratet ja, um alles zu teilen. Doch lässt dies beiden Partnern womöglich nur noch eingeschränkt die Möglichkeit, sich selbst etwas zu gönnen. Unter Umständen muss man sich bei jeder Ausgabe erst das Einverständnis des Ehegatten einholen. Etwas, was nicht jedem behagt. Bei großen einseitigen Zuflüssen auf ein Gemeinschaftskonto besteht die Gefahr der Schenkungssteuerpflicht, die häufig übersehen wird.
Gemeinsame Finanzen – ja oder nein?
Eine Alternative dazu sind komplett getrennte Konten. Dann aber stellt sich die Frage, wer für was aufkommt. Wer zahlt die Miete, wer kommt für das Auto auf? Vielleicht erscheint aber auch eine Kombination aus beiden Wegen die beste Lösung – also jeder hat ein eigenes Konto und zahlt von diesem einen gewissen Betrag auf ein gemeinsames Konto ein, von dem alle laufenden Ausgaben bestritten werden. Auf jeden Fall muss dann geklärt werden, wer wie viel beisteuert.
Dazu gilt es organisatorische Fragen zu klären, wie die nach der Steuererklärung, ob sich einer der Partner um alles kümmert oder ob man dies einem Steuerberater überlässt, wie es mit dem Versicherungsschutz oder der Altersvorsorge aussieht und vieles mehr. Richtig knifflig kann es werden, wenn man sich tatsächlich einmal mit dem Thema einer möglichen Trennung auseinandersetzt. Auszuschließen ist dies rein statistisch betrachtet nicht. Zwar geht die Scheidungsquote, also die Anzahl der Trennungen im Verhältnis zur Zahl der Hochzeiten, seit 2011 kontinuierlich zurück. Dennoch lag die Quote im Jahr 2017 laut dem Datenanbieter Statista immer noch bei fast 38 Prozent. Das heißt, mehr als jede dritte Ehe wird hierzulande geschieden.
Mit Ehevertrag oder ohne?
Längst laufen solche Trennungen nicht immer friedlich ab, schließlich geht es für beide Partner darum, auch nach der Scheidung noch ein finanziell gut abgesichertes Leben führen zu können. Zunächst einmal sollten die angehenden Eheleute deshalb wissen, dass eine Ehe grundsätzlich eine so genannte Zugewinngemeinschaft ist. Das bedeutet, dass das Vermögen der beiden Partner, das sie vor der Hochzeit hatten, auch danach getrennt bleibt. Keiner haftet für die Schulden des anderen. Im Fall einer Scheidung gibt es einen Zugewinnausgleich, das heißt, dass der eine Partner vom anderen die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen kann.
Kommt ein Paar aber zu der Überzeugung, dass es nicht in einer Zugewinngemeinschaft leben möchte, dann kann es alternativ einen Ehevertrag abschließen. Darin kann eine Gütertrennung oder auch eine Gütergemeinschaft, aber auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Bei ersterer bleibt, wie der Name sagt, alles getrennt. Das heißt, im Fall einer Scheidung entfällt der Zugewinnausgleich. Das Gute daran ist zweifelsohne, dass es dann in der Regel zu keinen Streitigkeiten kommt. Der Haken: Ein Partner, in der Regel der, der weniger verdient, wird schlechter gestellt.
Bei der Gütergemeinschaft ist es umgekehrt: Das gesamte Vermögen, das während der Partnerschaft erworben wird, wird gemeinschaftliches Vermögen. Anders als bei der Gütertrennung ergeben sich daraus bei einer Scheidung jedoch oft Auseinandersetzungen, die dann nicht selten vor Gericht landen. Durch vertragliche Vereinbarung der modifizierten Zugewinngemeinschaft können individuelle Regelungen für verschiedene Situationen und/oder Vermögensmassen getroffen werden, wie z.B. der Ausschluss und die Modifikation des Zugewinnausgleichs bei Scheidung oder Schutz des Unternehmens.
Diese Beispiele zeigen eines ganz deutlich: Sich vor dem Bund der Ehe gar nicht mit Finanzfragen auseinanderzusetzen, ist ein Risiko – und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht geschieden wird. Hilfreich mag es deshalb auch sein, sich an einen Experten zu wenden. Er kann die angehenden Eheleute beraten und ihnen Lösungswege aufzeigen, mit denen beide auch für den Fall, dass die Ehe scheitert, die Gewissheit haben, nicht in ein finanzielles Loch zu fallen.