Bitte nicht drüber reden. Sonst gibt es doch nur Streit. So oder ähnlich wird offenbar in vielen Familien hierzulande gedacht, wenn es um das Thema Erbe geht. Ein großer Fehler.
Die Deutsche Bank hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach in einer repräsentativen Studie erstaunliche Erkenntnisse zum Thema Erben herausgefunden. Während 2013 noch 41 Prozent der befragten Erben angaben, dass ein offener Austausch mit allen Beteiligten und auch mit dem Erblasser über die Erbschaft stattgefunden hat, berichteten fünf Jahre später nur noch 35 Prozent von solchen Gesprächen.
Das zeigt: Die Bereitschaft, sich mit dem Thema Erbschaft zu befassen, ist gering. Natürlich ist die Sache heikel – wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod. Aber schweigen und aufschieben, ist die schlechteste Lösung.
Wie bedeutsam das Thema hierzulande ist, zeigen zwei weitere Zahlen: So haben 33 Prozent der deutschen Bevölkerung bereits eine Erbschaft gemacht, 23 Prozent rechnen in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten mit einer Erbschaft und gehören damit zum Kreis der künftigen Erben.
100.000 Euro und mehr
Und auch die Summen sind nicht zu vernachlässigen: Fast ein Viertel aller Erben in den vergangenen Jahren haben jeweils mindestens 100.000 Euro geerbt, heißt es in der Studie. Bei sieben Prozent der Befragten waren es sogar eine Viertel Million und mehr. Und bei diesen Angaben sind Immobilienvermögen noch gar nicht berücksichtigt.
Was viele nicht wissen: Wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten eine Erbregelung trifft, entsteht in den meisten Fällen eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nur gemeinschaftlich über das Vermögen und einzelne Nachlassgegenstände verfügen können. Besonders bei Sachwerten kann dann eine gütliche Einigung schwierig werden, allen voran bei Immobilien. Die werden bei den Erbschaften ohnehin immer bedeutender. Der Anteil von vererbbaren Geldvermögen an der gesamten Erbschaft sinkt den Studien-Ergebnissen zufolge von 75 auf nur noch gut 60 Prozent, während der Anteil selbst genutzter Immobilien von einem Drittel auf 55 Prozent, von vermieteten Häusern und Wohnungen von 14 auf 16 Prozent steigt.
Doch viele Vermögensinhaber haben kein eigenes Testament, und falls doch, ist dies häufig unwirksam oder falsch gestaltet. Laut Deutscher Bank wissen nur gut die Hälfte der Befragten, wie die gesetzliche Erbfolge genau aussieht. Diese Nachlässigkeit mit der Erbschaftsplanung kann fatale Folgen haben. Denn nur in den seltensten Fällen regelt im Todesfall das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zur Zufriedenheit aller.
Streitigkeiten nehmen zu
Weil die Komplexität steigt, wächst auch die Gefahr, dass sich die Erben in den Haaren liegen. Das verdeutlicht ebenfalls der Blick auf die Studie: Demnach haben im Vergleich zum Jahr 2012 Streitfälle rund um das Erbe zugenommen. Fast jeder fünfte Erbe berichtet nun von solchen Konflikten nach dem Tod des Erblassers.
Das bedeutet: Je komplizierter und verworrener die Vermögenssituation ist, desto mehr Planung und Struktur sind erforderlich – und das frühzeitig. Entscheidend ist es, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln.
Eine solch rechtzeitige Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt. Wohlhabende, die dies nicht rechtzeitig tun, müssen dagegen einen größeren Anteil ihres Vermögens in Form von Erbschaftsteuern an den Fiskus abtreten. Das lässt sich mit überlegter und frühzeitiger Planung aber verhindern.
Ganzheitlich und umfassend
Deshalb ist es für Vermögende ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt. Diese besondere Beratungsplanung geht weit über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus. Estate Planning will vielmehr ganzheitlich und umfassend auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs planen und managen. Qualifizierte Estate Planer fungieren dabei als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern.