Weihnachten rückt näher und schon wieder wissen viele nicht, was sie ihren Liebsten schenken können. Wie wäre es denn mal mit Geld? Unter Umständen sogar viel Geld. Was sich vielleicht merkwürdig anhören mag, hat einen sehr ernsten Hintergrund. Denn wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen.
Schließlich räumt der Gesetzgeber großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen. Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen.
Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien, Versicherungen oder Unternehmensanteile fallen hierunter. Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen. „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“ So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern.
Auch an die eigene Vorsorge denken
Aber aufgepasst: Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken.
Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell. Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen.
Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das Gewinnbezugsrecht vorbehalten.
Aktuelle Gesetzeslage beachten
Wie auch immer: Sinnvoll ist es, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern. Entscheidend ist, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Und für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall zu kennen, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht, um frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. So eine Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt.
Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich also frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen. Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner.
Estate Planning ist eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.
Die Fachleute helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Und sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.