Die Steuer geht bei jeder Geldanlage zu Lasten der Rendite. Auch wenn steuerliche Aspekte nicht entscheidend für ein Investment sein sollten, so dürfen sie doch auch nicht komplett ignoriert werden.
Hätten Sie es genau gewusst? Ein Viertel aller Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen gehen an den Fiskus. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Dass sich da manch ein Sparer hierzulande überlegt, seine Geldanlage an der Steuer auszurichten, ist eigentlich ganz verständlich. Das heißt, der Anreiz ist groß, nur in die Dinge zu investieren, die von der Steuer befreit oder zumindest steuerlich begünstigt sind.
Davon aber raten – nicht zu Unrecht – so gut wie alle Experten ab. Vielmehr sollten bei der Geldanlage in erster Linie Aspekte wie die persönliche Risikoneigung, das individuelle Renditeziel oder auch die gewünschte Fungibilität, also wie liquide ein Investment ist, Berücksichtigung finden. Die Steuerzahlung dagegen betrifft nur eines dieser bei der Geldanlage wichtigen Elemente: nämlich die Rendite. Das heißt, wer sich allein an der zu zahlenden Steuer orientiert, kommt unter Umständen zu einem Portfolio, das weder in Sachen Risikoneigung noch hinsichtlich einer ausreichenden Flexibilität seinen individuellen Bedürfnissen entspricht.
Deshalb sollte sich jeder Anleger im ersten Schritt stets seine individuellen Anlagebedürfnisse bewusst machen und sich darauf basierend das persönlich passende Portfolio zusammenbauen. Erst dann, und wirklich erst dann, darf die steuerliche Betrachtung eine Rolle spielen. Diese zu berücksichtigen, ist aber auch wichtig. Denn in der Tat bietet das deutsche Steuergesetz einige Regelungen, die es jedem ermöglichen, seine Steuerlast zu senken und damit zugleich seine Rendite zu erhöhen. Etwas, was gerade in Zeiten extrem niedriger Zinsen von großer Bedeutung ist.
Freibeträge richtig nutzen
Der wohl einfachste Weg ist es, den Sparer-Freibetrag in Höhe von 801 Euro, bei Ehepartnern 1.602 Euro, zu nutzen. Denn bis zu dieser Höhe sind jährliche Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit. Wichtig ist dabei, dass dieser Freibetrag, je nach Bedarf, auf verschiedene Konten aufgeteilt werden kann. Vielleicht aber sogar noch wichtiger ist ein anderer Punkt: Auch Kinder haben einen Steuerfreibetrag. Sie haben nämlich nicht nur den üblichen Sparer-Freibetrag, sondern auch noch einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro pro Jahr, sofern deren Einkünfte diese Summe nicht übersteigen, sowie einen Sparer-Pauschbetrag von 36 Euro. Das heißt, deren Freibetrag für Zinsen und Einnahmen aus Kapitalanlagen liegt damit insgesamt bei 9.837 Euro.
Auch den können Anleger nutzen, wenn sie die Geldanlage der Familie als Gesamtportfolio betrachten, anstatt jedes Investment einzeln. Sparer haben beispielsweise die Möglichkeit, durch Schenkung, hier liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro pro Kind, einen Teil ihres Vermögens auf den Nachwuchs zu übertragen. Der Freibetrag von 9.000 Euro gilt übrigens auch für andere Personengruppen wie Rentner oder Geringverdiener, deren jährliches Einkommen 9.000 Euro nicht überschreitet.
Große Gestaltungsspielräume bei Immobilien
Das Steuerrecht gut zu kennen, ist auch für Anleger, die eine fremdgenutzte Immobilie in ihrem Portfolio haben, wichtig. Denn hat jemand eine Immobilie länger als zehn Jahre in seinem Besitz, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Und hat ein Immobilienbesitzer sein Haus oder seine Wohnung im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen selbst genutzt, kann er den Verkauf sogar innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei realisieren. Ähnlich gilt das inzwischen für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser.
Dazu sollten Immobilienbesitzer auch die Möglichkeit der Schenkung berücksichtigen, da es hier ebenfalls Freibeträge für den Ehepartner sowie für Kinder oder Enkelkinder gibt. Dieser Weg kann sich auch lohnen, wenn über den Verkauf einer Immobilie nachgedacht wird. Hier könnte der vermögende Partner seinem weniger vermögenden Ehegatten eine Wohnung oder ein Haus bis zum Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro übertragen, ohne dass dafür Steuern anfallen. Das Eigenheim ist auch zu Lebzeiten schenkungssteuerfrei ohne -Anrechnung auf den Freibetrag auf den Partner zu übertragen.
Keine Investments nur um der Steuer Willen
Dies sind nur einige wenige Beispiele, warum jeder Sparer und Anleger durchaus auch steuerliche Aspekte bei der Geldanlage berücksichtigen sollte – aber nicht ausschließlich. Es macht, wie eingangs bereits dargelegt, keinen Sinn, in etwas zu investieren, nur um Steuer zu sparen. So sind beispielweise Renten- und Lebensversicherungen zwar steuerbegünstigt, doch ist der Garantiezins gering und die Kosten unter Umständen hoch. Hier kann ein Anleger trotz des Steuervorteils mit anderen Alternativen womöglich besser fahren – auch wenn diese nicht steuerlich begünstigt sind.