Vier Jahre ist es nun her, dass die Europäische Kommission den EU-Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums auf den Weg brachte. Die EU hat sich vorgenommen, den Treibhausgasausstoß bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Kommission schätzt, dass dafür allein in Europa jedes Jahr rund 180 Milliarden Euro zusätzlich in den Klimaschutz investiert werden müssen.
Klar ist, dass die ambitionierten Nachhaltigkeits- und Klimaziele nicht allein aus öffentlicher Hand getragen werden können. Auch privates Kapital ist dringend erforderlich. Um das zu mobilisieren, hat die EU in den vergangenen Jahren eine Reihe von regulatorischen Vorgaben beschlossen.
Ein wichtiger Baustein ist die EU-Taxonomie – eine Art Kompass für nachhaltige Finanzen. Das Klassifikationssystem soll Anlegern das Investieren in nachhaltige Finanzprodukte erleichtern und zur Klärung der Frage beitragen, was unter einer „ökologisch nachhaltigen Investition“ zu verstehen ist.
Mehr Transparenz gefordert
Außerdem wichtig ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese auch Offenlegungsverordnung genannte Richtlinie soll dem Anleger die Möglichkeit bieten, zu erkennen, welchen Nachhaltigkeitsansatz ein Finanzprodukt verfolgt und ob oder inwieweit ein nachhaltiges Finanzprodukt die gewählten Nachhaltigkeitsziele erfüllt. Außerdem müssen Berater künftig darüber informieren, ob sie bei der Anlageberatung die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen – die sogenannten Principal Adverse Impact Indicators, kurz PAIs.
So weit, so gut. Doch was die Beamten offenbar nicht richtig durchdacht haben: Umfragen zeigen immer wieder, dass vielen Anlegern gar nicht klar ist, was Nachhaltigkeit genau bedeutet und auch nicht, welche Anlagemöglichkeiten es gibt. Die Verwirrung ist groß.
Erhebliche Wissenslücken
Gleichwohl ist Interesse vorhanden. Auch das belegen Studien. Demnach wünschen sich viele Menschen mehr Informationen in Bezug auf nachhaltige Investments. Die Untersuchungen zeigen recht deutlich, dass Anleger zwar erhebliche Wissenslücken bei nachhaltigen Geldanlagen aufweisen, allerdings sehr offen sind für diese Form des Investierens und dass es nun auf den Berater ankommt, diesem Interesse auch entgegenzukommen.
Das gilt umso mehr, da die EU die Regularien hinsichtlich nachhaltigen Investierens verschärft. So müssen Anlageberater und Vermögensverwalter im Rahmen von MiFID II künftig bei ihren Kunden zum Beispiel abfragen, inwieweit sie eine nachhaltige Geldanlage bei ihrer Altersvorsorge berücksichtigen wollen. Wenn sie dies bejahen, dann muss der Berater in der Lage sein, im Rahmen der Geeignetheitsprüfung dem Kunden Produkte zu empfehlen, die den Nachhaltigkeitszielen des jeweiligen Anlegers entsprechen.
Somit kommt nicht nur auf die Anleger, sondern auch auf die Berater künftig viel Arbeit zu. Denn soll diese Initiative erfolgreich sein und sollen tatsächlich mehr Anlagegelder in nachhaltige Geldanlagen fließen, dann braucht es, quasi als eine Art Multiplikator, hervorragend ausgebildete Finanzexperten in diesem Bereich. Sonst sind die ganzen Bemühungen umsonst und lassen nur frustrierte Anleger zurück.
Regulatorik soll Orientierungshilfe bieten
Wichtig ist: Es gibt unterschiedliche Ziele nachhaltiger Geldanlagen und verschiedene Möglichkeiten diese umzusetzen. Beim Thema Nachhaltigkeit gibt es kein „richtig“ oder „falsch“. Ob Taxonomie oder Offenlegungsverordnung – sie setzen lediglich den Rahmen und geben eine gewisse Orientierungshilfe. Die Entscheidung aber, was nachhaltig ist und in welche Anlageprodukte investiert werden soll, sollte individuell fallen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Anleger über ihre eigenen Ideen von nachhaltiger Geldanlage klar werden und sich informieren.
Licht ins Dunkel können professionelle und vor allem unabhängige Finanzexperten bringen, die sich mit diesem Thema in der Tiefe auskennen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb an einen vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professional) wenden. Sie können sowohl bei der Definition individueller Nachhaltigkeitskriterien, der Festlegung eines neuen Anlageuniversums sowie bei der Umstellung bestehender Portfolios und der laufenden Umsetzung der Kriterien beraten.