Das vergangene Wochenende hat viele Menschen, besonders Immobilienbesitzer wieder hochschrecken lassen. In einigen Teilen Deutschlands wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Menschen mussten aus ihren Häusern evakuiert werden und sogar weitere Todesopfer sind nicht auszuschließen. Experten sprechen bereits wieder von einem Jahrhunderthochwasser. Vielen Menschen kommt das Tiefdruckgebiet Bernd 2021 oder besser bekannt als das Jahrhunderthochwasser, das 220 Todesopfer an der Ahr in Rheinland-Pfalz forderte, wieder in Erinnerung. Die Gesamtschäden wurden laut der deutschen Rückversicherung Munich Re auf 33 Mrd. € beziffert.
Bereits ein paar Tage zuvor meldeten die Medien eine Vb-Wetterlage. Mit Vb („Fünf-B“ Wetterlage, gesprochen) wird eine spezielle Wetterlage bezeichnet, die typischerweise zu intensiven Niederschlägen sowie zu potenziell schweren Hochwassern führt. Ebenso konnte man vorab wieder vom „hundertjährigem Hochwasser“ hören und lesen. Dieses oft als HQ100 abgekürzte Hochwasserereignis kann statistisch gesehen einmal in hundert Jahren auftreten. Diese Wahrscheinlichkeitsaussage bedeutet aber nicht, dass es genau alle hundert Jahre auftritt, sondern hat vielmehr eine jährliche Wahrscheinlichkeit von 1%. Damit kann ein Hochwasserereignis theoretisch auch jedes Jahr auftreten, da es eine Durchschnittswahrscheinlichkeit ist. Der Klimawandel verschärft die Risikolage zusätzlich.
Besondern stark zeichnet sich nach Niederschlägen und Hochwasser die Nachfrage bei Versicherern nach einer Elementarschadenversicherung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung ab. Doch so schnell die Nachfrage ansteigt, ebbt sie auch wieder ab. Oft mit dem Ergebnis, dass keine Versicherung abgeschlossen wurde und man letztendlich bei einem nächsten Starkregen nicht richtig abgesichert ist. Die subjektive Wahrnehmung von Risiken weicht bei vielen Menschen oft erheblich von tatsächlich vorhandenen Gefahren ab, was dazu führt, dass eine angemessene Absicherung unterbleibt.
Häufig gehen Immobilienbesitzer auch davon aus, dass sowohl ihre Immobilie als auch das Inventar bereits versichert ist, wenn eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung besteht. Laut dem Naturgefahrenreport des GDV 2023 (Gesamtverband der Versicherer in Deutschland) sind in Deutschland bis 2022 9,3 Mio. Wohngebäude mit diesem zusätzlichen Elementarschaden-Versicherungsschutz versichert. Bezogen auf die Anzahl der Wohngebäudeversicherungen sind das nur 52% im Bundesschnitt (Schlusslicht Bremen mit 31%). Somit ist jede zweite Immobilie nicht ausreichend versichert. Erwähnenswert im Versicherungsschutz ist Spitzenreiter Baden-Württemberg mit 94%. Zurückzuführen ist diese hohe Quote aufgrund einer bis 1994 bestandenen Versicherungspflicht. Schon seit Jahren existiert eine Dauerdebatte in der Politik über die Einführung einer solchen Versicherungspflicht der Elementarschadenversicherung. So auch wieder in den vergangenen Monaten. Durch die Vielzahl der Schadenfälle während der letzten Jahre ist es oft sehr schwierig geworden, exponierte Gebäude z. B. mit direkter Flusslage abzusichern.
Welche konkreten Risiken deckt die Elementarschadenversicherung ab? Und warum sollte jeder Immobilienbesitzer diese Versicherung abschließen?
Bei einer Elementarschadenversicherung handelt es sich um den finanziellen Schutz gegen alle Schäden durch Naturereignisse wie:
Überschwemmungen, Rückstau, Erdsenkungen, Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche.
Damit gemeint ist ein erweiterter, zusätzlicher Schutz zur Wohngebäude- als auch Hausratversicherung.
Das versicherte Gebäude muss explizit gegen solche Extremwetterrisiken versichert werden, damit auch mögliche Kosten der Reparatur, der Entsorgung gegebenenfalls auch als Sondermüll, als auch des Wiederaufbaus übernommen werden.
350.000 € kostete laut GDV der teuerste Schaden an einem Einfamilienhaus in der Region Oberbayern nach einem Starkregen.
Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Hochwasser und vor allem Starkregen an wechselnden Orten, ist es ratsam, dass jeder Hausbesitzer entsprechenden Schutz in Betracht zieht. Selbst ein einziger extremer Starkregen kann zu überfluteten Kellern führen. Es ist daher unerlässlich, auch den Inhalt von Häusern und Wohnungen angemessen abzusichern.
Um das Risiko von Starkregenschäden zu minimieren, können Immobilienbesitzer verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Installation von Rückstauventilen oder das Anheben von elektrischen Anlagen und Einrichtungen in Kellern. Regelmäßige Wartung der Entwässerungssysteme und Blockadenfreiheit der Rückstauventile sind zusätzlich entscheidend.
Der Immobilienbesitzer sollte einen Experten, wie den CFP®-Professional aufsuchen. Im Vorfeld sollte er zusätzlich für seinen Wohnort seine Risikoeinschätzung kennen. Hierfür bietet unter anderem der GDV seit Mai 2024 einen neuen „Hochwasser-Check“ und wertvolle Präventionstipps. Hochwasser-Check fürs Haus: Jetzt Risiko online ermitteln (dieversicherer.de) Die Nutzung des Tools ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Der Vollständigkeit halber werden hier weitere Versicherungen angesprochen, deren Überprüfung sich in diesem Zusammenhang empfiehlt. Die Kfz-Versicherung (Teilkaskoversicherung) ersetzt die Schäden, die durch eine Überschwemmung am Auto hervorgerufen werden. Befindet man sich zum Zeitpunkt des Schadenfalls in Urlaubsvorbereitungen bzw. ist man gerade im Urlaub, ersetzen die Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherungen die Stornokosten oder auch die Kosten der Rückreise aus dem Urlaub.
Was empfiehlt sich für Sie im Weiteren zu tun?
Die Hinzunahme eines Experten ist unerlässlich, um eine fundierte und umfassende Bewertung zu erhalten.
Ein CFP®-Professional hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Risiken und deckt bestehende Versicherungslücken auf; sie oder er überprüft mit Ihnen die Versicherbarkeit Ihres Gebäudes und unterstützt Sie im Schadensfall bei der Kommunikation mit der Versicherung.
Erarbeiten Sie mit einem CFP®-Professional Ihr bedarfsgerechtes Konzept, so dass zielstrebiges und schnelles Handeln für Sie im Schadensfall und für die Zukunft Ihres Eigenheimes sichergestellt werden kann.