Hohe Abschlussgebühren, mangelnde Flexibilität, fehlende Vererbbarkeit – die Liste der Kritikpunkte an der Rürup-Rente ist lang. Dennoch lohnt es sich, sich damit zu beschäftigen. Denn die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist steuerlich sehr gut gefördert und bietet im Alter eine Leibrente mit lebenslanger Rentenzahlung.
Ursprünglich wurde sie als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da andere staatlich geförderte Vorsorgearten wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht zugänglich sind. Doch sie kann sich auch für gutverdienende Arbeitnehmer, Frauen sowie die Generation 50plus eignen.
Aber der Reihe nach. Dass die Basisrente derzeit verstärkt in den Fokus rückt, hat seinen Grund darin, dass es ab 2024 eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige geben soll, wobei die Basisrente, so die Angaben seitens der Politik, angerechnet werden kann. Eine solche Pflicht ist wichtig und richtig. Denn die wachsende Berufsgruppe der Solo-Selbstständigen, das zeigen Untersuchungen, gelten als besonders von Altersarmut bedroht. Laut einem Forschungsbericht des Institute of Labor Economics (IZA) gaben rund zwei Drittel der Solo-Selbstständigen an, dass sie keinerlei Vermögen durch Sparprodukte bilden. Und die OECD hat festgestellt, dass diese Gruppe gerade hierzulande nur auf 50 Prozent des Bruttorentenniveaus eines vergleichbaren Angestellten kommt.
Rürup-Rente muss individuell passen
Dies bedeutet nicht, dass jeder Solo-Selbstständige sofort eine Basisrente abschließen sollte. Aber es ist eine Alternative, um im Rahmen einer gut durchdachten Finanzplanung für das Alter vorzusorgen. Das heißt, es geht nicht darum, die Rürup- oder Basisrente isoliert an der geplanten Altersvorsorgepflicht auszurichten, sondern diese in eine ganzheitliche Altersvorsorge auf Basis einer umfassenden Liquiditäts- und Finanzplanung einzubetten. Sofern sie individuell passt, bietet sie trotz aller Kritik einige Vorteile.
So können Anleger ihre Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben ansetzen. Der Höchstbetrag dafür, der sich jährlich ändert, liegt derzeit bei 92 Prozent der einzahlten Beiträge. Ab 2025 können diese zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Maximal werden jährlich derzeit 25.787 Euro an Einzahlungen in die Rürup-Rente staatlich gefördert, für Ehepaare liegt die Höchstgrenze bei 51.574 Euro. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beiträge flexibel an die jeweilige Situation des Sparers angepasst werden können. Das ist gerade für Selbstständige wichtig, bei denen das monatliche Einkommen erheblich schwanken kann. Dazu kommt noch ein Pluspunkt: Die Basisrente wird erst bei Bezug besteuert. Bei einem Renteneintritt beispielsweise im Jahr 2025 liegt der steuerpflichtige Teil bei 85 Prozent, über die nächsten 15 Jahre jährlich um 1 Prozentpunkt ansteigend auf 100% im Jahr 2040.
Steuerliche Vorteile
Dieser steuerpflichte Anteil wird zudem mit dem individuellen Steuersatz veranlagt, der in der Rentenphase in der Regel niedriger als in der Ansparphase. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat das nachgerechnet. Wer 2020 einmalig 9.000 Euro einzahlte, kommt beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent auf eine Steuerersparnis von 4.151 Euro. Zwar fällt dafür die Besteuerung bei Bezug der Rente an, aber eben nur auf den Anteil von 85 Prozent im Falle des angenommenen Renteneintritts in 2025. 15 Prozent dagegen sind und bleiben auch in den Folgejahren steuerfrei.
Aufgrund der skizzierten Vorteile kann die Basisrente aber nicht für Selbstständige ein passendes Instrument für die Altersvorsorge sein, sondern auch – wie eingangs erwähnt – für andere Personengruppen. Für den Ehepartner eines Gut- oder Spitzenverdieners kann sie als interner Familienausgleich dienen, da der Sonderausgabenabzug für die erste Schicht in Höhe von 51.574 € zwischen den Ehepartnern beliebig verteilt werden darf. Für die Generation 50plus wiederum ist die Produktkategorie aufgrund des hohen geförderten Beitragsvolumens und dem Steuervorteil empfehlenswert.
Garantieverzicht bietet höhere Renditechancen
Bei näherer Betrachtung relativieren sich auch die Kritikpunkte. Dass eine Vertragskündigung nicht vorgesehen ist, kann für Freiberufler von Vorteil sein. Schließlich ist sonst die Versuchung groß, die angesparte Summe für andere Dinge als die Altersvorsorge zu verwenden. Und auch die mangelnde Vererbbarkeit ist nicht unbedingt ein Argument, diese nicht abzuschließen. Zwar erhalten Ehepartner oder Kinder das vorhandene Kapital im Todesfall nicht als Einmalbetrag ausgezahlt. Die Verrentung des Kapitals oder Restkapitals als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner ist aber durchaus üblich.
Dazu gibt es wichtige Stellschrauben, um die Renditechancen zu verbessern. Dazu gehört, auf die Kosten zu achten, auf Bruttobeitragsgarantien zu verzichten und die Rürup-Rente in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung, bei einem längeren Anlagehorizont idealerweise mit einem Aktienanteil, abzuschließen. Keine Frage, die Basisrente ist viel besser als ihr Ruf. Freilich aber muss sie immer in die ganzheitliche Finanzplanung des Einzelnen passen. Tut sie das, dann kann sie gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine attraktive Alternative unter den Bausteinen des Vermögensaufbaus darstellen.
Wer sich näher darüber informieren möchte, findet auf dieser Website auch den Online-Rechner „Lohnt sich eine Basisrente“: Link zum Rechner.