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Wenn das vererbte Ferienhäuschen im Ausland plötzlich zum Streitfall wird Mittwoch, 18. Oktober 2017

Ob Auswandererfamilien, Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich sehr viel im Ausland aufhalten oder der Rentner mit seiner Ferienimmobilie auf Mallorca – beim Thema Erbe sind die Vorgaben der EU-Erbverordnung zu beachten. Denn wenn man länger außerhalb Deutschlands in Europa lebt, gilt im Todesfall das Erbrecht des jeweiligen Landes. Und das weicht häufig sehr stark vom deutschen Recht ab. „Das kann gravierende Auswirkungen auf das gesamte Vermögen des Erblassers haben“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn ausländische Staaten haben unterschiedliche erbrechtliche Regelungen, die sich wesentlich vom deutschen Erbrecht u.a. in der gesetzlichen Erbfolge, in Pflichtteilsansprüchen, Schenkungen oder Nießbrauchregelungen unterscheiden können. Um hier entgegenzuwirken, ist es ratsam, frühzeitig die Beratungsleistung eines unabhängigen Estate Planners, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®-Zertifikatsträger) in Anspruch zu nehmen, und das Thema Rechtswahl im Testament zu dokumentieren. Sie können bei der ganzheitlichen Vermögens- und Nachlassplanung helfen.

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