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Regierungsentwurf zur Vergabe von Immobilienkrediten hat große Schwächen Freitag, 13. November 2015

Vermittler und Darlehensgeber von Wohnimmobilienkreditverträgen müssen sich auf gesetzliche Neuerungen einstellen. So sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung unter anderem vor, dass nicht nur die 34c-Erlaubnis für die Darlehensvermittlung, sondern auch die 34c-Erlaubnis für die Grundstücksvermittlung vorliegen muss, um die erleichternden Übergangsvorschriften sowie den "Alte Hasen"-Status erlangen zu können. Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) sieht den Regierungsentwurf, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, insgesamt sehr kritisch. „Wir begrüßen zwar die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobiliendarlehensvermittler ausdrücklich“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Allerdings sind viele Punkte in dem Entwurf nicht ausreichend durchdacht.“ Der FPSB hat sich deshalb mit einer detaillierten Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt und Nachbesserungen gefordert. Das betrifft vor allem die Themen Fortbildung, „Alte Hasen“-Regelung, ganzheitliche Finanzplanung sowie die Rolle der Verbraucherzentralen.

 

 

 

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