Es dürfte kaum jemandem aufgefallen sein, aber am 1. Januar 2019 geschah etwas Historisches. Zwar war in den 70ern bis in die 90er Jahre hinein Arbeitslosigkeit das wichtigste soziale Problem in der Bundesrepublik Deutschland, doch inzwischen haben wir beinahe so etwas wie Vollbeschäftigung erreicht. Und da war es nur folgerichtig, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum Jahreswechsel auf 2,50 Prozent zu senken.
Gleichzeitig aber wurde ein anderer Sozialbeitrag erhöht: Die Pflegeversicherung stieg auf 3,05 Prozent (für Kinderlose sogar auf 3,3 Prozent) und löst damit die Arbeitslosenversicherung als drittgrößte Sozialversicherung ab. Seit ihrer Einführung 1995 hat sich damit der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung mehr als verdreifacht, der Höchstbeitrag sogar mehr als vervierfacht.
Die Gründe für diese Entwicklung sollten uns zu denken geben. Waren 1999 zwei Millionen Bürger pflegebedürftig, so sind es inzwischen über drei Millionen. Und so, wie unsere Gesellschaft im Durchschnitt älter wird, wird auch diese Zahl weiter steigen. Für das Jahr 2045 werden 4,5 Millionen Pflegebedürftige erwartet – und das ist noch immer nicht das Ende dieser Entwicklung. Zugleich aber nimmt die Zahl der Bewohner Deutschlands ab. Der prozentuale Anteil der Pflegebedürftigen wird folglich drastisch steigen, von derzeit etwa 3,5 auf über sieben Prozent im Bundesdurchschnitt. In manchen Bundesländern sogar auf mehr als zehn Prozent.
Überhaupt fällt beim Thema Pflege auf, wie groß die Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern sind, aber auch zwischen den Ballungszentren und dem ländlichen Raum. So beträgt der durchschnittliche Eigenanteil für einen stationären Heimplatz in Sachsen 1.086 €, in Nordrhein-Westfalen aber 2.216 €, also satte 104 Prozent mehr. In Großstädten wie Stuttgart kann der Eigenanteil für einen Heimplatz sogar bei bis zu 3.600 € liegen.
Die Politik betont immer wieder – zu Recht – dass die Pflegepflichtversicherung nur eine Teilkaskoversicherung ist. Schon heute müssen Pflegebedürftige im Monat 300 bis 1.200 € für ambulante Pflege aus eigener Tasche dazu zahlen, bei stationärer Pflege im Durchschnitt etwa 1.800 €. Wer eine auskömmliche Altersversorgung besitzt kann sich das leisten. Wenn aber zum Beispiel beide Ehepartner im Alter gleichzeitig pflegebedürftig werden, übersteigen die Kosten schnell auch das Budget von ehemaligen Gutverdienern.
Für die Zukunft zeichnet sich folglich ein „Pflegenotstand“ ab. Zu wenige Altenpfleger, stark steigende Kosten und geradezu explodierende Eigenanteile. Qualitativ gute und menschenwürdige Pflege in einer Einrichtung in der Großstadt könnte ein Privileg für Reiche werden, denn in der Zukunft erscheinen monatliche Eigenbeiträge von 5.000 € nicht mehr unrealistisch. Und anders als früher haben immer weniger Menschen viele Kinder, die auch noch in der Nachbarschaft wohnen und die sich die persönliche Pflege der Eltern aufteilen können.
Die Politik ist nicht untätig. Zahlreiche Gesetzesänderungen, zuletzt 2017, haben die Pflegeversicherung erweitert, aber eben auch deutlich verteuert. Gerade deshalb sollte sich jeder so früh wie möglich mit den Möglichkeiten einer privaten Zusatzversicherung beschäftigen. Denn generell gilt: Wer in jungen Jahren einsteigt, profitiert lebenslang von günstigen Beiträgen.
Da der Markt allerdings zahlreiche Tarifvarianten bereithält, sollte immer der Rat eines fachkundigen Versicherungsmaklers zu Rate gezogen werden. Im ersten Schritt aber muss jeder Versicherungsnehmer mit der Hilfe eines zertifizierten Finanzplaners genau ermitteln, wieviel Versicherungsschutz tatsächlich notwendig ist. Zudem geht es um folgende Fragen: Wie hoch ist die gesetzliche und private Rente im Alter, wieviel Vermögen kann jemand für die Kosten der Pflege zurücklegen? Welche Kosten sind zu tragen, wenn zum Beispiel ein Ehepartner noch im eigenen Haus wohnt, während der andere bereits in einer stationären Einrichtung gepflegt wird? Ein zertifizierter Finanzplaner kann Ihnen helfen diese Fragen zu beantworten. Und danach den für Sie passenden Versicherungsschutz organisieren.