Jedes neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Das ist auch 2020 nicht viel anders. Die gute Nachricht: Auch wenn es sich zumeist nur um kleine Beträge handelt, es sind Entlastungen für die Bundesbürger dabei.
Beispiel Arbeitslosenversicherung. Weil die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des Job-Booms in den vergangenen Jahren Rücklagen in Milliardenhöhe aufbauen konnte, sinkt der Beitrag für den Zeitraum bis Ende 2022 von 2,5 auf 2,4 Prozent. Etwas Entlastung gibt es auch auf der Rentenseite. Dort steigt der maximale Höchstsatz, der bei der Basisrente steuerlich geltend gemacht werden kann, leicht an. Und während von diesem Betrag bislang 88 Prozent als Sonderausgaben angerechnet werden konnten, so sind es nun 90 Prozent.
Ferner hat der Gesetzgeber den maximalen Arbeitgeberzuschuss für Privatpatienten leicht erhöht, während der maximale sozialabgabenfreie Beitrag, den Anleger in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen können, etwas ansteigt und damit eine Steuerersparnis herausspringt.
Positives gibt es zudem auf der Pflegeseite. Denn anders als bisher sind erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und die diese Pflege nicht selbst finanzieren können, nun erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Bislang gab es so genannte Mindestselbstbehalte, wonach der Nachwuchs pflegebedürftiger Eltern 1.800 Euro zahlen musste. Außerdem wird nun auch das Gehalt der Ehepartnerin oder des Ehepartners des Kindes nicht mehr mit angerechnet.
Eine höhere Belastung kommt dagegen von der Krankenversicherung: Dort steigt der Zusatzbeitrag mit Beginn dieses Jahres von 0,9 auf 1,1 Prozent an.
Freiwilliger Einlagensicherungsfonds: niedrigere Sicherungsgrenze
Eine Änderung die alle Sparer angeht, betrifft den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Banken. Laut dem Bankenverband wird die Sicherungsgrenze von derzeit 20 auf 15 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals der Bank angepasst. Da das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland bei fünf Millionen Euro liegt, sind dennoch pro Kunde weiterhin 750.000 Euro geschützt. Laut dem Verband trägt diese Anpassung dem Umstand Rechnung, dass die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute hierzulande in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Bei Firmen und institutionellen Kunden sind zudem ab Beginn dieses Jahres Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten nicht mehr geschützt, wobei Privatkunden und Stiftungen davon ausgenommen sind. Die gesetzliche Einlagensicherung, durch die Guthaben bis zu 100.000 Euro geschützt sind, bleibt von diesen Änderungen übrigens unberührt. Dazu kommt eine Änderung beim Erwerb von Gold: Mit Beginn dieses Jahres wurde die Obergrenze für anonyme Gold- und Edelmetallkäufe herabgesetzt. Nach zuvor 9.999 Euro liegt sie nun bei nur noch 2.000 Euro. Dies soll unter anderem Geldwäsche oder Steuerhinterziehung erschweren.
Und auch für Immobilienbesitzer hält das neue Jahr etwas bereit: Wer eine neue Wohnung vermietet, soll künftig die Möglichkeiten haben, neben der regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent eine zusätzliche Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen. Sie kann bei bis zu fünf Prozent pro Jahr liegen, wobei dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So dürfen zum Beispiel die Anschaffungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten und die Immobilien muss im Jahr der Anschaffung sowie in den darauffolgenden neun Jahren vermietet werden.
Zunehmende Weitergabe von Negativzinsen an die Kunden
Die Änderungen, die Sparer und Anleger derzeit aber am meisten beschäftigen dürften, kamen und kommen nicht zum 1. Januar dieses Jahres, sondern sind erst für 2021 vorgesehen. Hier ist zum einen die Finanztransaktionssteuer zu nennen, die derzeit wohl die höchste mediale Aufmerksamkeit erhält. Sie ist vor allem deshalb stark umstritten, weil diese in ihrer derzeitigen Form insbesondere Privatanleger treffen würde. Zum anderen geht es um die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften, die künftig nur noch bis zu 10.000 Euro absetzbar sein sollen. Auch von dieser Regelung, die ebenfalls im kommenden Jahr in Kraft treten soll, wären Privatanleger in besonderem Maße betroffen. Doch auch hier ist noch offen, ob diese so kommen. Medienberichten zufolge sind Klagen dagegen in Vorbereitung.
Die vielleicht weitreichendste Änderung für Sparer und Anleger aber kommt nicht von staatlicher Seite und hat auch nichts mit dem Jahreswechsel zu tun. Immer mehr Banken und Sparkassen gehen dazu über, die Strafzinsen der Europäischen Zentralbank an ihre Kunden weiterzugeben. Mehr als 190 Kreditinstitute tun dies Schätzungen zufolge inzwischen. Hier allerdings können Sparer reagieren. Anleger, die davon betroffen sind, sollten dies zum Anlass nehmen, ihre langfristige Geldanlage und Finanzplanung einer kritischen Prüfung zu unterziehen – und über alternative Anlagemöglichkeiten zu Bankeinlagen nachdenken. Für Sparer könnte dies dann zur wichtigsten Neuerung im Jahr 2020 werden.