Vielleicht waren Sie auch schon von schlechter Anlageberatung oder gar Anlagebetrug betroffen. Schätzungen gehen davon aus, dass Qualitätsmängel, Falschinformationen oder Betrug hierzulande bei der Geldanlage zu Verlusten in Milliardenhöhe führen. Das ist schlimm und ärgerlich, weil es um das oftmals hart verdiente Geld der Menschen geht, es geht zu Lasten der Altersvorsorge und verhindert, dass man sich überhaupt mit dem Thema der finanziellen Vorsorge und der Finanzplanung beschäftigt. Viele Sparer dürften sich deshalb die Frage stellen, ob sich das verhindern lässt.
Die klare Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Wichtig ist zunächst, einen Finanzberater, Finanzplaner oder Nachfolgeexperten zu finden, dem man wirklich vertrauen kann. Und genau diesem Gedanken folgt der Verband der Finanzplaner in Deutschland, der FPSB-Deutschland. Er achtet in besonderem Maße darauf, dass die von ihm zertifizierten Professionals, dazu zählen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®), CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®), EFPA European Financial Advisor® EFA und CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR, nicht nur eine Ausbildung auf höchstem Niveau genießen, sondern auch dazu verpflichtet sind, ihr Wissen laufend auf dem neuesten Stand zu halten und das Kundeninteresse an erste Stelle zu stellen.
FPSB-Deutschland setzt mit den Standesregeln Standards in der Methodik der Beratung
Entscheidend ist dabei, dass dies nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern dass der FPSB Deutschland diesen Ansatz mit den so genannten Ethik- und Standesregeln auch tatsächlich umsetzt. Der Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Beratung ist keine Frage der Volumensgröße. Denn diesen Standesregeln ist jeder Zertifikatsträger verpflichtet. Das bedeutet, dass deren Einhaltung zum einen überwacht wird und im Zweifel Sanktionen gegen den Zertifikatsträger ergriffen werden. Der FPSB-Deutschland setzt somit zum anderen mit den Standesregeln Standards in der Methodik der Beratung. Doch lassen Sie uns zunächst einen kurzen Blick auf die Standesregeln werfen. Grundsätzlich bestehen sie aus vier Elementen: den Berufsbildern, den Ethikregeln, den Grundsätzen ordnungsmäßiger ganzheitlicher Beratung und den Praxisstandards für den Prozess der Finanzplanung.
Vorrang des Kundeninteresses als Dreh- und Angelpunkt
Aus Kundensicht von besonderer Bedeutung sind die Ethikregeln, die Zertifikatsträger bei ihrer Berufsausübung einzuhalten haben, und die das Fundament einer guten Beratung bieten. Diese sind: Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt. Besondere Bedeutung kommt dabei der ersten Regel, dem Vorrang des Kundeninteresses, zu. Sie besagt, dass ein Zertifikatsträger jederzeit dem Interesse seiner Kunden Vorrang einräumen und Interessenkonflikte vermeiden muss. Sollten sich diese nicht vermeiden lassen, müssen sie dem Kunden transparent erläutert werden. Diese erste Regel ist damit so etwas wie die Quelle der anderen Regeln.
Die Grundsätze ganzheitlicher Beratung unterscheiden die vollumfängliche ganzheitliche Beratung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) ausschlaggebend sind. Im vierten Element der Standesregeln werden schließlich die Praxisstandards konkretisiert. Der sechsstufige Prozess beschreibt die Entwicklung von Strategien, um Kunden bei der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen, damit diese ihre finanziellen Lebensziele verwirklichen können. „Ganzheitlichkeit“ und „Individualität“ lassen sich als Erfolgsfaktoren in der Beratung privater Kunden zusammenfassend herausstellen.
Maßnahmen können bis zum Verbandsausschluss führen
Doch was geschieht nun, wenn ein Zertifikatsträger gegen eine dieser Regeln verstößt, also zum Beispiel eben nicht dem Kundeninteresse Vorrang einräumt? Eigens dafür gibt es beim FPSB-Deutschland ein Ehrengericht, das darüber befindet, ob ein Vorwurf gegen einen Zertifikatsträger gerechtfertigt ist oder nicht. Auch entscheidet das Ehrengericht dann, welche Sanktionen ergriffen werden. Die möglichen Maßnahmen reichen von einer Ermahnung über eine Geldbuße bis hin zur Aberkennung des Zertifikats und sogar zum Ausschluss aus dem Verband. Die Standesregeln stellen damit sicher, dass Kunden bei einem Berater, der ein Zertifikat des FPSB-Deutschland besitzt, tatsächlich individuell und qualitativ hochwertig beraten werden.
Sie dienen also dem Schutz der Interessen der Kunden, der einzelnen Zertifikatsträger und des Verbandes sowie der Sicherung der Integrität des Berufsstandes. Zudem ist schließlich jeder Zertifikatsträger verpflichtet, sein Zertifikat alle zwei Jahre zu erneuern. Mit anderen Worten: Anleger, die sich vor schlechter oder falscher Beratung schützen und Professionalität, Unabhängigkeit sowie eine an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung und Finanzplanung auf höchstem Niveau sicherstellen möchten, sollten auf das FPSB-Zertifikat achten.
Wichtig ist schließlich noch, dass der FPSB-Deutschland diese Regeln für jeden transparent und öffentlich zugänglich macht. Auf der Website des FPSB Deutschland (www.fpsb.de) können sich Verbraucher dazu informieren sowie die Standesregeln herunterladen und nachlesen. Eine Erläuterung finden Sie auch unter https://www.youtube.com/watch?v=sjRYSeLBYoI. Darüber hinaus finden Sie im Positionspapier „Beratungsqualität als Mehrwertdienstleistung durch Orientierung an den Standesregeln des Financial Planning Standard Board Deutschland e.V.“ unter https://www.frueher-planen.de/warum-fpsb-professionals/ vertiefendende Mindestanforderungen zu einer geforderten Beratungsqualität im Focus auf Erstgespräche und entsprechende Unterlagen.