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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Klare Grenzen für das Estate Planning Dienstag, 24. Juni 2025

Der Bedarf an einer umfassenden und ganzheitlichen Nachfolge- und Generationenberatung nimmt hierzulande zu. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind dabei wichtige Bausteine. Doch der Estate Planner muss im Beratungsprozess wichtige regulatorische Vorgaben beachten. 

Es ist eigentlich ganz einfach und zudem klar gesetzlich geregelt: Mit Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung können Bundesbürger vorausschauend ihren Willen dokumentieren, wenn sie selbst durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. „Doch unsere Beratungspraxis zeigt, dass sich viele Frauen und Männer nicht frühzeitig um diese Themen kümmern und sie beiseiteschieben“, berichtet Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Das zeigt auch eine Analyse des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) aus dem Jahr 2024. Demnach verfügt nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Und 39 Prozent der Befragten ohne Dokument haben sich noch nie Gedanken über diese Thematik gemacht, so die Studie. Das ist ein großes Versäumnis, schließlich können die genannten Dokumente in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein – und sie können in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können.

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