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FPSB Deutschland zur Debatte um ein Provisionsverbot: Vergütungsform sagt nichts über die Qualität der Beratung aus Donnerstag, 25. Mai 2023

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein Provisionsverbot für Finanzberater fallen gelassen – Für den FPSB Deutschland ist die Frage der Vergütung bei einer Anlageberatung aber ohnehin zweitrangig – Entscheidend sind ganz andere Kriterien

Die Debatte wurde zum Teil heftig geführt, nun sind die Pläne der EU-Kommission, ein allgemeines Provisionsverbot im Finanzvertrieb einzuführen, vom Tisch. Zumindest vorerst. Den entsprechenden Beschluss haben die Brüsseler Verantwortlichen bis auf Weiteres verschoben. Ungeachtet dessen wurde über das Pro und Contra eines Verbots der provisionsorientierten Anlageberatung in den vergangenen Wochen und Monaten viel gestritten. Während Befürworter darauf hinwiesen, dass Provisionen Fehlanreize setzen würden, weil sie den Berater für den Verkauf möglichst teurer Finanzprodukte belohnen, erklärten die Gegner, dass sich gerade Kleinanleger eine unabhängige Honorarberatung gar nicht leisten könnten. Für den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) lenkt diese Diskussion vom eigentlichen Thema ab. Denn es komme nicht auf die Form der Vergütung an, sondern vielmehr auf die Qualität der Beratung. „Ob Honorar- oder provisionsorientierte Beratung – die Vergütungsform sagt nichts über die Beratungsqualität aus“, sagt FBSB-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes.

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